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30.01.2024

Aktuelle Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2024

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 4 der NUB-PEPP-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


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