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29.01.2016

Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2015.

Zur Erhöhung der Datensicherheit hat das InEK einen neuen Schlüssel zur Verschlüsselung der Datenlieferungen herausgegeben. Ab sofort ist nur noch der neue öffentliche InEK-Schlüssel verwendbar. Der Schlüssel liegt unter dem bekannten Pfad (Verschluesselung) und heißt: Öffentlicher_Schlüssel_InEK_GmbH_Datenstelle.txt.

Datenlieferungen, die mit einer älteren Schlüssel-Version übermittelt werden, können nicht angenommen werden.


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