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29.11.2016

Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine unter Gremienvorbehalt stehende Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gem. § 17b Abs. 1 S. 5 KHG i.V.m. § 9 Abs. 1c KHEntgG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen mit Grundsätzen für die Abrechnung und Budgetvereinbarung konsentiert. Krankenhäuser, die nach den Bestimmungen der Ergänzungsvereinbarung im Jahr 2017 die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen für die in Anlage 2 der Vereinbarung zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen genannten DRGs abrechnen, müssen sich bis spätestens zum 10.01.2017 beim InEK melden, um auf eine entsprechende Liste gesetzt zu werden. Details entnehmen Sie bitte der Vereinbarung. Das Formblatt zur Meldung an das InEK stellen wir Ihnen separat zum Herunterladen zur Verfügung.


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