Inhalt
Für die Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation ist der Abschluss einer Kalkulationsvereinbarung erforderlich. An der Kalkulation der Ausbildungskosten interessierte Krankenhäuser/Ausbildungsstätten senden bitte die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an das InEK. Bitte fügen Sie der Vereinbarung unbedingt die ausgefüllte Anlage 1 (Bankverbindung) bei.
Nach Gegenzeichnung durch das InEK erhält das Krankenhaus/die Ausbildungsstätte ein Originalexemplar der Vereinbarung für seine Unterlagen zurück. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass gem. §17b Abs. 5 KHG kein Anspruch auf Teilnahme an der Kalkulation besteht.
- 11.01.2010: Kalkulationsvereinbarung Ausbildungskosten
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Vereinbarung_Kalkulationsteilnahme_Ausbildungskosten.pdf
(79,72 kB)
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Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich zur Verfügung.
- 08.02.2011: Anlage 1
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Anlage 1 der Kalkulationsvereinbarung_Ausbildungskosten.pdf
(31,15 kB)
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