Vereinbarung


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Für die Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation ist der Abschluss einer Kalkulationsvereinbarung erforderlich. An der Kalkulation der Ausbildungskosten interessierte Krankenhäuser/Ausbildungsstätten senden bitte die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an das InEK. Bitte fügen Sie der Vereinbarung unbedingt die ausgefüllte Anlage 1 (Bankverbindung) bei.

 Nach Gegenzeichnung durch das InEK erhält das Krankenhaus/die Ausbildungsstätte ein Originalexemplar der Vereinbarung für seine Unterlagen zurück. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass gem. §17b Abs. 5 KHG kein Anspruch auf Teilnahme an der Kalkulation besteht.

11.01.2010: Kalkulationsvereinbarung Ausbildungskosten
Download PDF-Datei Vereinbarung_Kalkulationsteilnahme_Ausbildungskosten.pdf (79,72 kB) Download-Hilfe?
Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich gerne unter +49 (0)2241 / 93 82 - 0.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich zur Verfügung.
08.02.2011: Anlage 1
Download PDF-Datei Anlage 1 der Kalkulationsvereinbarung_Ausbildungskosten.pdf (31,15 kB) Download-Hilfe?
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Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich zur Verfügung.

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