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20.10.2023

Gemäß § 137i SGB V ist der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand zum Zwecke der Differenzierung der Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen jährlich weiterzuentwickeln. Der Pflegelast-Katalog wird darüber hinaus auch bei der Berechnung des Pflegepersonalquotienten gemäß § 137j SGB V benötigt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. Auch § 137j SGB V sieht eine jährliche Aktualisierung des Pflegelast-Katalogs vor. Der Katalog weist für alle vollstationären Fallpauschalen des aG-DRG-Katalogs für 2024 ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten aus. Details werden in den „Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) – Version 2024“ ausführlich beschrieben.

Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) Version 2024


12.10.2023

Ab sofort stehen Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung.


12.10.2023

Ab sofort stehen Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Vereinbarungsunterlagen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung.


09.10.2023

Gemäß der gesetzlichen Vorgabe (§ 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG) wurde vom InEK im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 09.10.2023 eine Vereinbarung zu den „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 09.10.2023“ konsentiert, welche hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Festlegungen finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Pflegebudget 2023.


04.10.2023

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2020 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 30.09.2023).


29.09.2023

Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG wurde auf Basis der Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023 am Freitag, dem 22. September 2023 die vierte Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt. Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 50 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung.


06.09.2023

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG am 09.08.2023 getroffene Entscheidung zu dem Verfahren S20210008 „Berechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung: [Entscheidungen des Schlichtungsausschusses] 


01.09.2023

Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


01.09.2023

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


10.08.2023

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG am 13. und 14.07.2023 getroffenen Entscheidungen zu den Verfahren S20220015  „Kodierung Hauptdiagnose bei Wiederaufnahme zur Cholezystektomie nach ERCP bei Cholangitis oder Cholezystitis mit Gallenwegsobstruktion“ und S20230003 „Ist die Anlagerung von Knochenfragmenten an die Wirbelsäule eine Spondylodese?“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung:  Entscheidungen des Schlichtungsausschusses



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